In seinem erfreulichen Beschluss vom 12.03.2020 bejaht das LSG einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt und bei Krankheit nach SGB XII

In seinem erfreulichen Beschluss vom 12.03.2020 bejaht das LSG einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt und bei Krankheit nach SGB XII