Die Europäische Kommission hat am 25.03.2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- und Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-Pair-Beschäftigung (COM (2013) 151 final) vorgelegt. Der Vorschlag sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die betroffenen Personengruppen in ihren Rechten zu stärken und sie vor Ausbeutung zu schützen.
Auf Anfrage des Bundesministeriums des Innern hat der KOK eine Stellungnahme zum Richtlinien-Vorschlag verfasst. Darin empfiehlt er unter anderem die Einführung einer Lizenzpflicht für Vermittlungsagenturen, die Streichung der in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen zur Entziehung von Aufenthaltstiteln sowie die Einführung eines unabhängigen Überprüfungsmechanismus zur Einhaltung der Vereinbarungen.








