Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist das erste internationale Dokument, in dem gleichberechtigt neben der strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen der Schutz der betroffenen Kinder, Frauen und Männer steht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Menschenrechten der Betroffenen. Das Übereinkommen umfasst die Bereiche Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit. Nun liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels vor. Dem Gesetzentwurf liegen der Text des Übereinkommens sowie eine Denkschrift zu dem Übereinkommen bei. Der KOK begrüßt, dass mit diesem Gesetzentwurf die Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Bundesrepublik Deutschland in Gang gesetzt wird. Wir stellen jedoch mit großem Bedauern fest, dass die Umsetzung in nationales Recht erhebliche Lücken aufweist.
Der KOK stellt in seiner Stellungnahme die Probleme und Empfehlungen aus Sicht der Praxis dar. Dabei beziehen wir uns im Schwerpunkt auf die „Denkschrift zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels“, die ausführlicher als der Entwurf des Vertragsgesetzes inhaltlich auf die geplanten Umsetzungsmaßnahmen der Europaratskonvention eingeht. In dieser Stellungnahme vergleicht der KOK die Inhalte der Europaratskonvention mit den Inhalten der Denkschrift und bezieht hierzu Stellung. Es gibt die Stellungnahme in einer ausführlichen Version sowie in einer Kurzversion.








