Der KOK e.V. veröffentlicht eine Stellungnahme vom 04.01.2013 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04.12.2012: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Hintergrundwar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012, in dem es die Grundleistungsbeträge des Aslybewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber wurde unverzüglich verpflichtet, für den Anwendungsbereich des AsylbLG eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.








